Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Kongo, ein Gebiet 80 Mal so groß wie Belgien, persönlicher Besitz des Königs Leopold II von Belgien. Nach der Berliner „Kongo-Konferenz“ wurde Leopold international als Souverän des Kongo-Freistaats anerkannt. Das bedeutete, dass er der absolute Alleinherrscher dieses Freistaats wurde, denn die Souveränität lag voll und ganz in der Person des Königs.
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