Bevor wir genauer auf dieses Thema eingehen, sollten wir ein paar Worte über das Hôtel du Gouverneur verlieren. Im Französischen bezeichnet das Wort „Hôtel“ seit dem 18. Jahrhundert den festen oder vorübergehenden Stadtwohnsitz einer hochgestellten Persönlichkeit, in diesem Fall des Gouverneurs. Die Satzung der Belgischen Nationalbank sah vor, dass der Gouverneur in Brüssel wohnen musste; im Gegenzug übernahm die Nationalbank die Möblierung und Unterhaltung seiner Wohnung.
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